Friedhöfe in Kiel: städtische und kirchliche Friedhöfe

In Kiel gibt es zwei Friedhofsträger: Die Landeshauptstadt Kiel betreibt 5 städtische Friedhöfe, der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein weitere Friedhöfe mit eigener Gebührensatzung. Parkfriedhof Eichhof und Südfriedhof sind kirchlich, nicht städtisch.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Kiel; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, gültig ab 01.04.2025.

Grabsteine unter alten Bäumen auf einem Friedhof

Städtische Friedhöfe

Träger ist die Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt. Für diese Friedhöfe gilt die städtische Gebührensatzung, die auch unser Rechner verwendet. Gemeinschaftsgräber gibt es hier nur für Urnen, nicht für Särge; Reihengräber bietet die Stadt nicht an. Nordfriedhof und Urnenfriedhöfe sind laut Friedhofsseiten durchgehend geöffnet.

Städtische Friedhöfe in Kiel mit Adresse
FriedhofAdresse
Nordfriedhofgrößter städtischer Friedhof, rund 16 haWestring 481, 24118 Kiel
Urnenfriedhöfe am Eichhof (Alter und Neuer Urnenfriedhof)reine Urnenfriedhöfe, Sitz der FriedhofsverwaltungEichhofstraße 48-50, 24116 Kiel
Ostfriedhofrund 8 ha, islamische Grabfelder, Kapelle mit etwa 100 PlätzenKlausdorfer Weg 277, 24148 Kiel
Friedhof Russeerund 4 ha, Kapelle mit etwa 200 PlätzenRendsburger Landstraße 445, 24111 Kiel
Friedhof Meimersdorfrund 1 ha, Kapelle mit etwa 35 PlätzenBustorfer Weg 24, 24145 Kiel

Quelle: Friedhöfe, Landeshauptstadt Kiel; Grabarten, Landeshauptstadt Kiel.

Zwei städtische Friedhöfe im Porträt

  • Nordfriedhof: Größter städtischer Friedhof mit rund 16 ha, 1878 als Garnisonsfriedhof eröffnet, Kapelle aus gelbem Backstein.
  • Urnenfriedhöfe am Eichhof: Alter Urnenfriedhof von 1914 bis 1916 und Neuer Urnenfriedhof von 1974, Sitz der städtischen Friedhofsverwaltung.

Friedhofsverwaltung der Stadt

Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe, Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel. Telefon 0431 901-3868, E-Mail Friedhoefe@kiel.de. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr (Seite der Stadt).

Kirchliche Friedhöfe

Träger ist der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein. Für Parkfriedhof Eichhof, Südfriedhof, Elmschenhagen und die weiteren Friedhöfe des Kirchenkreises gilt die Gebührensatzung des Kirchenkreises, nicht die der Stadt. Der Parkfriedhof Eichhof grenzt direkt an die städtischen Urnenfriedhöfe.

Kirchliche Friedhöfe in Kiel
FriedhofAdresse
Parkfriedhof EichhofKapelle bis 150 Plätze, Abschiedsraum 24 PlätzeEichhofstraße 56, 24116 Kiel
Südfriedhoferöffnet 1869, laut Träger erster Parkfriedhof Deutschlands, rund 13 ha, historische Kapelle bis 160 PlätzeSaarbrückenstraße 1, 24114 Kiel
Friedhof ElmschenhagenKapelle etwa 80 PlätzeElmschenhagener Allee 4, 24146 Kiel
Weitere Friedhöfe in Pries, Holtenau, Neumühlen-Dietrichsdorf und FriedrichsortAdressen beim Kirchenkreis

Gebühren der kirchlichen Friedhöfe

Neben den städtischen Friedhöfen betreibt der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein eigene Friedhöfe in Kiel, darunter den Parkfriedhof Eichhof und den Südfriedhof. Beide sind kirchlich, nicht städtisch. Für sie gilt nicht die städtische Satzung, sondern die Gebührensatzung des Kirchenkreises. Der Kirchenkreis bietet anders als die Stadt Reihengräber an.

Gebühren des Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle (§ 6)
Reihengrabstätte für Särge (in Rasenlage einschl. Aufhügeln und Grabfeldunterhaltung)25 Jahre1.674,00 €Abs. 1 Nr. 1.1
Reihengrabstätte für Urnen20 Jahre1.056,00 €Abs. 1 Nr. 1.2
Urnengemeinschaftsgrab in Rasen20 Jahre757,00 €Abs. 1 Nr. 2.1
Wahlgrabstätte je Grabbreite, Gebührengruppe I25 Jahre1.941,00 €Abs. 1 Nr. 3.1
Urnenwahlgrabstätte je Grabbreite25 Jahre1.592,00 €Abs. 1 Nr. 5
Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte4.700,00 €Abs. 1 Nr. 6
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte474,00 €Abs. 3 Nr. 1.1
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte590,00 €Abs. 3 Nr. 1.2
Urnenbeisetzung ohne Begleitung162,00 €Abs. 3 Nr. 2.1
Urnenbeisetzung mit Begleitung254,00 €Abs. 3 Nr. 2.2
Friedhofskapelle je Trauerfeier185,00 €Abs. 4 Nr. 3
Leichenraum190,00 €Abs. 4 Nr. 4

Die Gebühr für die Friedhofskapelle entfällt, wenn die verstorbene Person bei ihrem Tod Glied der evangelischen Kirche war und eine evangelische Trauerfeier gehalten wird.

Beispiel (eigene Rechnung): Kirchliches Reihengrab für Särge mit Erdbestattung und Kapelle: 1.674,00 € + 474,00 € + 185,00 € = 2.333,00 €.

Friedhofsverwaltung Altholstein, Eichhofstraße 56, 24116 Kiel. Telefon 0431 2402 500, E-Mail friedhof@altholstein.de. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr (friedhof-kiel.de).

Quelle: Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 24. November 2016 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 23. März 2022 (KABl. 2022 S. 291); Dokumente des Kirchenkreises. Diese Beträge fließen nicht in den Rechner ein.

Ruhefristen und Nutzungsrechte auf den städtischen Friedhöfen

  • Ruhefrist für Leichen ab dem 13. Lebensjahr: 25 Jahre (§ 11 Friedhofssatzung)
  • Ruhefrist für Leichen bis einschließlich zum 12. Lebensjahr: 20 Jahre
  • Ruhefrist für Aschen: 20 Jahre
  • Ruhefrist für perinatal verstorbene Kinder: 10 Jahre
  • Weitere Bestattung im Wahlgrab: Verlängerung des Nutzungsrechts für die ganze Grabstätte bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist (§ 15 Abs. 7)
  • Verlängerung belegter Gräber: grundsätzlich höchstens 25 Jahre ab Antrag (§ 15 Abs. 8)
  • In Sargwahlgräbern je Breite zusätzlich bis zu 2 Urnen, ohne Sarg bis zu 4 Urnen je Breite (§ 15 Abs. 4)
  • Maße: Sargwahlgrab 2,50 m x 1,25 m; Urnenwahlgrab für 4 Urnen 1,25 x 1,25 m, für 2 Urnen 0,6 x 0,8 m (§ 15 Abs. 9)
  • Anmeldung: spätestens zwei Werktage vor der Bestattung bei der Friedhofsverwaltung (§ 8 Abs. 1)

Quellen: Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Kiel vom 27.03.2025; Friedhöfe, Landeshauptstadt Kiel.

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