Erdbestattung in Kiel: Grabarten, Gebühren, Beispiele

Eine Erdbestattung im traditionellen Sargwahlgrab mit Kapelle kostet in Kiel 2.662,20 € an Gebühren der Landeshauptstadt Kiel. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 5.962 €.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Kiel; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, gültig ab 01.04.2025.

Woraus sich die Gebühr zusammensetzt

Die Landeshauptstadt Kiel berechnet eine Erdbestattung aus höchstens drei Bausteinen. Erstens das Nutzungsrecht an der Grabstätte: eine feste Pauschale für die gesamte Nutzungszeit von 25 Jahren; Jahressatz oder Grundgebühr gibt es nicht. Zweitens das Öffnen und Schließen der Grabstätte einschließlich Kondukt und Gruftschmuck für 654,60 € (Nr. 6.1).

Drittens auf Wunsch die Trauerfeier in einer städtischen Kapelle: 240,40 € auf dem Nordfriedhof, dem Ostfriedhof oder in Russee (Nr. 7.3 bis 7.5), 109,30 € in Meimersdorf (Nr. 7.2). Einen Samstagszuschlag kennt die Gebührensatzung nicht. Ort und Zeit legt die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligten fest; anmelden muss der Bestatter die Bestattung spätestens zwei Werktage vorher (§ 8 Abs. 1 Friedhofssatzung).

Die Stadt bietet keine Reihengräber an, Gemeinschaftsgräber nur für Urnen. Reihengräber für Särge gibt es auf den kirchlichen Friedhöfen (siehe unten).

Sargwahlgräber und Gebühren für die Erdbestattung in Kiel
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle
Sargwahlgräber und Kindergräber
Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige)25 Jahre1.767,20 €Nr. 1.1
Sargwahlgrab, Rasengrab mit Beet (3/5 Rasen durch den Friedhof, Beet durch Angehörige)25 Jahre2.024,40 €Nr. 1.2
Sargwahlgrab, Rasengrab (Anlage und Pflege komplett durch die Friedhofsverwaltung)25 Jahre2.281,70 €Nr. 1.3
Sargwahlgrab, Familienbaum (nur an neu gepflanzten Bäumen)25 Jahre4.219,80 €Nr. 1.4
Kinderwahlgrab (bis zum 12. Lebensjahr)20 Jahre0,00 €Nr. 1.5
Kinderwahlgrab, perinatal verstorbene Kinder10 Jahre0,00 €Nr. 1.6
Bestattung, Kapelle und Weiteres
Öffnen und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt, Gruftschmuck654,60 €Nr. 6.1
Öffnen und Schließen einer Grabstätte ohne Sarg (Leichentuch) inkl. Kondukt, Holzverschalung, Kiesverfüllung785,60 €Nr. 6.4
Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte392,80 €Nr. 6.2
Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte, perinatal261,80 €Nr. 6.3
Kapelle Nordfriedhof240,40 €Nr. 7.4
Kapelle Ostfriedhof240,40 €Nr. 7.5
Kapelle Friedhof Russee240,40 €Nr. 7.3
Kapelle Friedhof Meimersdorf109,30 €Nr. 7.2
Vorerwerb Sargwahlgrab5 Jahre199,10 €Nr. 4.1
Vorerwerb Familienbaum5 Jahre376,60 €Nr. 4.4
Einsäen und Rasenpflege Sarggrab, pro Jahr13,40 €Nr. 10.1
Ausgrabung eines Sarges2.247,30 €inkl. 19 % UStNr. 8.1

Gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) wird ein Teil der Gebühren mit einer Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz belegt. (§ 1 Abs. 2 Gebührensatzung). Positionen mit dem Zusatz "inkl. 19 % USt" nennt das Gebührenverzeichnis inklusive 19 % Umsatzsteuer.

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird der Betrag pro Verlängerungsmonat aus den Gebühren unter 1. und 2. berechnet. (Nr. 5). Für mehrstellige Wahlgräber nennt die Friedhofsverwaltung den Betrag im Gebührenbescheid. Zu den Urnenbeisetzungen nach Nr. 6.5 und 6.6: Welche der beiden Varianten anfällt, legt die Friedhofsverwaltung im Gebührenbescheid fest.

Quelle: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel, vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, Gebührenverzeichnis als Anlage. Satzung als PDF. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Städtische Gebührenpositionen
LeistungGebührTarifstelle
Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige)1.767,20 €Nr. 1.1
Sargwahlgrab, Rasengrab mit Beet (3/5 Rasen durch den Friedhof, Beet durch Angehörige)2.024,40 €Nr. 1.2
Sargwahlgrab, Rasengrab (Anlage und Pflege komplett durch die Friedhofsverwaltung)2.281,70 €Nr. 1.3
Sargwahlgrab, Familienbaum (nur an neu gepflanzten Bäumen)4.219,80 €Nr. 1.4
Öffnen und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt, Gruftschmuck654,60 €Nr. 6.1
Öffnen und Schließen einer Grabstätte ohne Sarg (Leichentuch) inkl. Kondukt, Holzverschalung, Kiesverfüllung785,60 €Nr. 6.4
Kapelle Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Friedhof Russee240,40 €Nr. 7.3 bis 7.5
Kapelle Friedhof Meimersdorf109,30 €Nr. 7.2
Ausgewählte städtische Gebühren im Größenvergleich, Nutzungsrechte als Pauschale für die ganze Nutzungszeit. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, in Kraft seit 01.04.2025.

Rechenbeispiele für die Erdbestattung

Ohne Grabstein und Bestatter.

Sargwahlgrab, traditionell

1.767,20 € + 654,60 € + Kapelle 240,40 € = 2.662,20 €. Ohne Trauerfeier in der Kapelle sind es 2.421,80 €, mit der Kapelle Meimersdorf 2.531,10 €.

Sargwahlgrab, Rasengrab mit Beet

2.024,40 € + 654,60 € + 240,40 € = 2.919,40 €.

Sargwahlgrab, Rasengrab

2.281,70 € + 654,60 € + 240,40 € = 3.176,70 €, mit Bestatter ca. 6.477 €.

Sargwahlgrab am Familienbaum

4.219,80 € + 654,60 € + 240,40 € = 5.114,80 €. Diese Grabart gibt es nur an neu gepflanzten Bäumen.

Bestattung ohne Sarg

Im traditionellen Sargwahlgrab mit Kapelle ersetzt Nr. 6.4 mit 785,60 € die Nr. 6.1. Zusammen sind das 2.793,20 €. Die Bestattung im Leichentuch ist nur nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen möglich (§ 8 Abs. 3 Friedhofssatzung).

Traditionell, Rasengrab oder Familienbaum?

Das traditionelle Sargwahlgrab hat die niedrigste Gebühr, verlangt aber eigene Pflege. Beim Rasengrab zahlen Sie 514,50 € mehr Gebühr, dafür übernimmt der Friedhof die Pflege. Vergleichen Sie den Aufpreis mit Grabpflegekosten nach Angebot.

Ein Sargwahlgrab misst 2,50 m x 1,25 m. Je Breite können zusätzlich bis zu 2 Urnen beigesetzt werden (§ 15 Abs. 4 Friedhofssatzung). Jede weitere Bestattung erfordert die Verlängerung des Nutzungsrechts für die ganze Grabstätte bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist (§ 15 Abs. 7). Die Verlängerung berechnet die Stadt pro Verlängerungsmonat aus den Gebühren unter Nr. 1 (Nr. 5). Für mehrstellige Wahlgräber nennt die Friedhofsverwaltung den Betrag im Gebührenbescheid.

Wer ein Wahlgrab schon zu Lebzeiten sichern möchte, kann es für 5 Jahre vorerwerben: 199,10 € für ein Sargwahlgrab (Nr. 4.1), 376,60 € für einen Familienbaum (Nr. 4.4). Der nicht genutzte Teil wird auf die Erwerbsgebühr angerechnet (§ 6 Abs. 3 Gebührensatzung). Wird ein Wahlgrab vor Ablauf der Hälfte der Nutzungszeit leer zurückgegeben, erstattet die Stadt auf Antrag die Hälfte der erstmaligen Nutzungsgebühr (§ 6 Abs. 1).

Die Ruhefrist beträgt auf den städtischen Friedhöfen 25 Jahre für Verstorbene ab dem 13. Lebensjahr, 20 Jahre bis einschließlich zum 12. Lebensjahr, 20 Jahre für Aschen und 10 Jahre für perinatal verstorbene Kinder (§ 11 Friedhofssatzung). Jede weitere Bestattung in einem Wahlgrab setzt voraus, dass das Nutzungsrecht für die ganze Grabstätte bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist verlängert wird (§ 15 Abs. 7).

Kinder

Kindergräber sind auf den städtischen Friedhöfen gebührenfrei: Das Kinderwahlgrab bis zum 12. Lebensjahr (Nr. 1.5) und das Kinderwahlgrab für perinatal verstorbene Kinder (Nr. 1.6) kosten 0,00 €. Für das Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte berechnet die Stadt 392,80 € (Nr. 6.2), bei perinatal verstorbenen Kindern 261,80 € (Nr. 6.3).

Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet

Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der Sarg ist meist der größte Einzelposten.

  • Abholung und Überführung in einen Leichenraum, spätestens 36 Stunden nach dem Tod (§ 10 Abs. 1 BestattG)
  • Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
  • Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
  • Unterlagen und Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung
  • Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen

Grabstein, Blumen, Traueranzeige und Grabpflege sind Fremdleistungen nach Angebot des jeweiligen Betriebs. Für die Genehmigung eines Grabmals berechnet die Stadt 39,20 € (Nr. 9.1 und 9.2).

Erdbestattung auf einem kirchlichen Friedhof

Neben den städtischen Friedhöfen betreibt der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein eigene Friedhöfe in Kiel, darunter den Parkfriedhof Eichhof und den Südfriedhof. Beide sind kirchlich, nicht städtisch. Für sie gilt nicht die städtische Satzung, sondern die Gebührensatzung des Kirchenkreises. Der Kirchenkreis bietet anders als die Stadt Reihengräber an.

Gebühren des Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle (§ 6)
Reihengrabstätte für Särge (in Rasenlage einschl. Aufhügeln und Grabfeldunterhaltung)25 Jahre1.674,00 €Abs. 1 Nr. 1.1
Reihengrabstätte für Urnen20 Jahre1.056,00 €Abs. 1 Nr. 1.2
Urnengemeinschaftsgrab in Rasen20 Jahre757,00 €Abs. 1 Nr. 2.1
Wahlgrabstätte je Grabbreite, Gebührengruppe I25 Jahre1.941,00 €Abs. 1 Nr. 3.1
Urnenwahlgrabstätte je Grabbreite25 Jahre1.592,00 €Abs. 1 Nr. 5
Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte4.700,00 €Abs. 1 Nr. 6
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte474,00 €Abs. 3 Nr. 1.1
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte590,00 €Abs. 3 Nr. 1.2
Urnenbeisetzung ohne Begleitung162,00 €Abs. 3 Nr. 2.1
Urnenbeisetzung mit Begleitung254,00 €Abs. 3 Nr. 2.2
Friedhofskapelle je Trauerfeier185,00 €Abs. 4 Nr. 3
Leichenraum190,00 €Abs. 4 Nr. 4

Die Gebühr für die Friedhofskapelle entfällt, wenn die verstorbene Person bei ihrem Tod Glied der evangelischen Kirche war und eine evangelische Trauerfeier gehalten wird.

Beispiel (eigene Rechnung): Kirchliches Reihengrab für Särge mit Erdbestattung und Kapelle: 1.674,00 € + 474,00 € + 185,00 € = 2.333,00 €.

Friedhofsverwaltung Altholstein, Eichhofstraße 56, 24116 Kiel. Telefon 0431 2402 500, E-Mail friedhof@altholstein.de. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr (friedhof-kiel.de).

Quelle: Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 24. November 2016 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 23. März 2022 (KABl. 2022 S. 291); Dokumente des Kirchenkreises. Diese Beträge fließen nicht in den Rechner ein.

Fragen zur Erdbestattung in Kiel

Gibt es eine Grundgebühr?

Nein, nur Nutzungsrecht, Öffnen und Schließen und auf Wunsch die Kapelle.

Ist die Erdbestattung teurer als die Urnenbestattung?

Bei den Friedhofskosten ja: 2.662,20 € für das traditionelle Sargwahlgrab gegenüber 1.468,10 € für das Urnenwahlgrab für 2 Urnen, jeweils mit Kapelle. Bei der Urne kommt die Einäscherung nach Angebot dazu.

Wer bekommt die Rechnung der Stadt?

Die Friedhofsverwaltung erstellt nach der Anmeldung einen Gebührenbescheid. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.

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