Abendstimmung über dem Kleinen Kiel in Kiel

Bestattungskosten in Kiel 2026: Was eine Beerdigung hier wirklich kostet

Mit städtischen Gebühren und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Kiel meist zwischen ca. 4.118 € und ca. 6.477 €, bei einer Urne zuzüglich Einäscherung nach Angebot.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Kiel; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, gültig ab 01.04.2025.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erdbestattung im traditionellen Sargwahlgrab mit Kapelle: 2.662,20 €, gesamt ca. 5.962 €.
  • Urnenwahlgrab für 2 Urnen mit Kapelle und Begleitung: 1.468,10 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot; gesamt ca. 4.768 €.
  • Günstigste städtische Variante für Erwachsene: 817,70 € für ein Urnengemeinschaftsgrab in Rasen ohne Feier und ohne Begleitung, zuzüglich Einäscherung nach Angebot; gesamt ca. 4.118 €.
  • Bestatterleistungen: im Durchschnitt ca. 3.300 €.
  • In Kiel gibt es keinen Samstagszuschlag in der Gebührensatzung und keine städtischen Reihengräber.

Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).

Drei Kostenblöcke: Friedhof, Bestatter, Fremdleistungen

Die Bestattungskosten in Kiel bestehen aus den Gebühren des Friedhofsträgers, den Leistungen des Bestattungshauses und den Rechnungen Dritter. Nur der erste Block steht in einer Satzung.

Friedhofskosten

818 € bis 3.177 €

Nutzungsrecht, Bestattungsleistung, auf Wunsch Kapelle.

Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel

Bestatterleistungen

Ø ca. 3.300 €

Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten.

Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de

Fremdleistungen

nach Angebot

Grabstein, Blumen, Traueranzeige, Grabpflege.

Die Landeshauptstadt Kiel kennt keine Grundgebühr, keine Jahressätze und keinen Samstagszuschlag. Sie berechnet das Nutzungsrecht als Pauschale für die ganze Nutzungszeit, die Bestattungsleistung (Öffnen und Schließen 654,60 €, ohne Sarg 785,60 €; Urnenbeisetzung 130,90 € ohne, 229,10 € mit Begleitung) und optional die Trauerfeier: Kapelle Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Russee 240,40 €, Kapelle Meimersdorf 109,30 €, Trauerraum Urnenfriedhof 109,30 €.

Die Kosten der Einäscherung und der vor jeder Einäscherung vorgeschriebenen zweiten Leichenschau (§ 17 Abs. 1 BestattG) stehen nicht in der städtischen Gebührensatzung. Sie rechnet der Bestatter nach Angebot ab.

  • Städtische Friedhofskosten
  • Bestatterleistungen Ø ca. 3.300 €
  • Fremdleistungen und Einäscherung nach Angebot
Kostenblöcke je Beispiel
BeispielFriedhofskostenBestatterleistungenFremdleistungen
Erdbestattung, Sargwahlgrab traditionell mit Kapelle2.662,20 €ca. 3.300 €nach Angebot
Urnenbestattung, Urnenwahlgrab für 2 Urnen mit Kapelle1.468,10 €ca. 3.300 €nach Angebot
Erdbestattung, Sargwahlgrab Rasengrab mit Kapelle3.176,70 €ca. 3.300 €nach Angebot
Kostenblöcke einer Bestattung in Kiel, jeweils mit Kapelle. Bei der Urne kommt die Einäscherung nach Angebot dazu. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, in Kraft seit 01.04.2025; Bundesverband Deutscher Bestatter. Die Höhe der Fremdleistungen ist nur symbolisch.

Vier Rechenbeispiele aus der Kieler Satzung

Nachgerechnet aus dem Gebührenverzeichnis, ohne Grabstein, Grabpflege, Einäscherung und Bestatter.

1. Erdbestattung im traditionellen Sargwahlgrab mit Kapelle

1.767,20 € Nutzungsrecht (Nr. 1.1) + 654,60 € Öffnen und Schließen (Nr. 6.1) + 240,40 € Kapelle (Nr. 7.3 bis 7.5) = 2.662,20 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 5.962 €. Ohne Sarg-Reihengrab ist das die günstigste städtische Grabart für einen Sarg.

2. Urnenwahlgrab für 2 Urnen mit Kapelle und Begleitung

998,60 € Nutzungsrecht (Nr. 2.2) + 229,10 € Urnenbeisetzung mit Begleitung (Nr. 6.6.1) + 240,40 € Kapelle = 1.468,10 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot. Mit Bestatter ergeben sich ca. 4.768 €.

3. Urnengemeinschaftsgrab in Rasen ohne Feier

686,80 € Nutzungsrecht inkl. 19 % USt (Nr. 3.3) + 130,90 € Urnenbeisetzung ohne Begleitung (Nr. 6.5.1) = 817,70 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot. Mit Bestatter ca. 4.118 €.

4. Sargwahlgrab als Rasengrab mit Kapelle

2.281,70 € Nutzungsrecht (Nr. 1.3) + 654,60 € Öffnen und Schließen + 240,40 € Kapelle = 3.176,70 €. Mit Bestatter sind es ca. 6.477 €. Die Pflege übernimmt der Friedhof, dafür liegt die Gebühr 514,50 € höher.

  • Sarg: traditionell; Urne: Gemeinschaftsgrab in Rasen
  • Sarg: Rasengrab; Urne: Urnenwahlgrab für 2 Urnen
Nutzungsrechte im Vergleich
VergleichVariante 1Variante 2
Sargwahlgrab, 25 JahreSargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige): 1.767,20 €Sargwahlgrab, Rasengrab (Anlage und Pflege komplett durch die Friedhofsverwaltung): 2.281,70 €
Urne, 20 JahreUrnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen (ohne Kennzeichnung): 686,80 €Urnenwahlgrab für 2 Urnen: 998,60 €
Nutzungsrecht als Pauschale für die ganze Nutzungszeit. Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, in Kraft seit 01.04.2025.

Fünf Schritte bis zur Beisetzung in Kiel

  1. Schritt 1

    Tod feststellen lassen

    Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor, danach wird der Sterbefall beim Standesamt angezeigt.

  2. Schritt 2

    Bestattungshaus beauftragen

    Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.

  3. Schritt 3

    Friedhof und Grabart festlegen

    Wahlgrab, Gemeinschaftsgrab, Rasen- oder Baumgrab: das Nutzungsrecht ist der größte Teil der Gebühren.

  4. Schritt 4

    Abschied gestalten

    Trauerfeier in einer Kapelle oder im Trauerraum, Beisetzung mit oder ohne Begleitung, dazu Musik und Blumen abstimmen.

  5. Schritt 5

    Kosten und Zahlung klären

    Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Amt für Wohnen und Grundsicherung zahlen.

Üblicher Ablauf einer Bestattung. Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, in Kraft seit 01.04.2025.

Friedhofskosten selbst berechnen

Wählen Sie Bestattungsart, Grabart und Trauerfeier; die Bestattungsleistung rechnet der Rechner automatisch dazu.

Schritt 1: Bestattungsart

Nutzungsrecht als Pauschale für 25 Jahre. Für mehrstellige Wahlgräber nennt die Friedhofsverwaltung den Betrag im Gebührenbescheid.

Schritt 3: Trauerfeier

Nur nach Rücksprache mit der Friedhofsverwaltung aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen (§ 8 Abs. 3 Friedhofssatzung).

Ihre Schätzung

Berechnete Friedhofsgebühren
Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige)Nr. 1.11.767,20 €
Öffnen und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt, GruftschmuckNr. 6.1654,60 €
Kapelle Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Friedhof RusseeNr. 7.3 bis 7.5240,40 €
Summe Friedhofskosten2.662,20 €
Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatterca. 3.300 €
Geschätzte Gesamtkostenca. 5.962 €

Ohne Grabstein, Grabpflege bei Gräbern ohne Pflegeanteil und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmen

Erklärungen: Kostenrechner.

Alle Friedhofsgebühren der Landeshauptstadt Kiel

Alle Positionen aus dem Gebührenverzeichnis, der Anlage zur Gebührensatzung. Kindergräber sind auf den städtischen Friedhöfen gebührenfrei.

Friedhofsgebühren der Landeshauptstadt Kiel
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle
Sargwahlgräber
Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige)25 Jahre1.767,20 €Nr. 1.1
Sargwahlgrab, Rasengrab mit Beet (3/5 Rasen durch den Friedhof, Beet durch Angehörige)25 Jahre2.024,40 €Nr. 1.2
Sargwahlgrab, Rasengrab (Anlage und Pflege komplett durch die Friedhofsverwaltung)25 Jahre2.281,70 €Nr. 1.3
Sargwahlgrab, Familienbaum (nur an neu gepflanzten Bäumen)25 Jahre4.219,80 €Nr. 1.4
Kindergräber
Kinderwahlgrab (bis zum 12. Lebensjahr)20 Jahre0,00 €Nr. 1.5
Kinderwahlgrab, perinatal verstorbene Kinder10 Jahre0,00 €Nr. 1.6
Urnenwahlgräber
Urnenwahlgrab für 4 Urnen20 Jahre1.193,60 €Nr. 2.1
Urnenwahlgrab für 2 Urnen20 Jahre998,60 €Nr. 2.2
Urnenwahlgrab für 4 Urnen, Familienbaum20 Jahre3.375,90 €Nr. 2.3
Urnenwahlgrab für 4 Urnen, Themengrab20 Jahre2.241,70 €Nr. 2.4
Urnengemeinschaftsgräber
Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne mit Gedenkstein (Grabmal und Beschriftung inklusive)20 Jahre1.485,30 €Nr. 3.1
Urnengemeinschaftsgrab für 2 Urnen mit Gedenksteinhöchstens 40 Jahre3.165,50 €Nr. 3.2
Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen (ohne Kennzeichnung)20 Jahre686,80 €inkl. 19 % UStNr. 3.3
Urnengemeinschaftsgrab für 2 Urnen in Rasen (ohne Kennzeichnung)höchstens 40 Jahre1.570,70 €inkl. 19 % UStNr. 3.4
Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne, Gemeinschaftsbaum (Waldgrab)20 Jahre851,00 €inkl. 19 % UStNr. 3.5
Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne, Gemeinschaftsbaum mit Namensschild20 Jahre1.042,70 €inkl. 19 % UStNr. 3.6
Grabstätte Landeshauptstadt Kiel (nur für Urnenbeisetzungen, die das Ordnungsamt veranlasst, § 19 Friedhofssatzung)20 Jahre514,10 €Nr. 3.7
Vorerwerb
Vorerwerb Sargwahlgrab5 Jahre199,10 €Nr. 4.1
Vorerwerb Urnenwahlgrab für 4 Urnen5 Jahre197,30 €Nr. 4.2
Vorerwerb Urnenwahlgrab für 2 Urnen5 Jahre147,30 €Nr. 4.3
Vorerwerb Familienbaum5 Jahre376,60 €Nr. 4.4
Vorerwerb Gemeinschaftsbaum5 Jahre152,80 €inkl. 19 % UStNr. 4.5
Bestattungsleistungen
Öffnen und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt, Gruftschmuck654,60 €Nr. 6.1
Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte392,80 €Nr. 6.2
Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte, perinatal261,80 €Nr. 6.3
Öffnen und Schließen einer Grabstätte ohne Sarg (Leichentuch) inkl. Kondukt, Holzverschalung, Kiesverfüllung785,60 €Nr. 6.4
Urnenbeisetzung ohne Begleitung von Angehörigen130,90 €Nr. 6.5.1
Urnenbeisetzung ohne Begleitung von Angehörigen149,80 €inkl. 19 % UStNr. 6.5.2
Urnenbeisetzung mit Begleitung von Angehörigen229,10 €Nr. 6.6.1
Urnenbeisetzung mit Begleitung von Angehörigen262,10 €inkl. 19 % UStNr. 6.6.1
Differenzbetrag Urnenbeisetzung mit Begleitung zu Nr. 6.5.198,20 €Nr. 6.7
Kapellen und Trauerraum
Trauerraum Urnenfriedhof (nur Urne)109,30 €Nr. 7.1
Kapelle Friedhof Meimersdorf109,30 €Nr. 7.2
Kapelle Friedhof Russee240,40 €Nr. 7.3
Kapelle Nordfriedhof240,40 €Nr. 7.4
Kapelle Ostfriedhof240,40 €Nr. 7.5
Umbettung, Grabmal und Sonstiges
Ausgrabung eines Sarges2.247,30 €inkl. 19 % UStNr. 8.1
Ausgrabung einer Urne299,60 €inkl. 19 % UStNr. 8.2
Genehmigung liegendes Grabmal39,20 €Nr. 9.1
Genehmigung stehendes Grabmal39,20 €Nr. 9.2
Genehmigung Grabeinfassung39,20 €Nr. 9.3
Standsicherheitsprüfung stehendes Grabmal, pro Jahr1,30 €Nr. 9.4
Abnahme und Entsorgung liegendes Grabmal nach Ablauf83,90 €Nr. 9.5
Abnahme und Entsorgung stehendes Grabmal nach Ablauf120,10 €Nr. 9.6
Urnenversand, zuzüglich Versandkosten51,30 €inkl. 19 % UStNr. 10.0
Einsäen und Rasenpflege Sarggrab, pro Jahr13,40 €Nr. 10.1
Einsäen und Rasenpflege Urnengrab, pro Jahr6,70 €Nr. 10.2

Vorerwerb für 5 Jahre, etwa ein Sargwahlgrab für 199,10 € (Nr. 4.1); der nicht genutzte Teil wird angerechnet (§ 6 Abs. 3 Gebührensatzung).

Gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) wird ein Teil der Gebühren mit einer Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz belegt. (§ 1 Abs. 2 Gebührensatzung). Positionen mit dem Zusatz "inkl. 19 % USt" nennt das Gebührenverzeichnis inklusive 19 % Umsatzsteuer.

Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird der Betrag pro Verlängerungsmonat aus den Gebühren unter 1. und 2. berechnet. (Nr. 5). Für mehrstellige Wahlgräber nennt die Friedhofsverwaltung den Betrag im Gebührenbescheid. Zu den Urnenbeisetzungen nach Nr. 6.5 und 6.6: Welche der beiden Varianten anfällt, legt die Friedhofsverwaltung im Gebührenbescheid fest.

Quelle: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel, vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, Gebührenverzeichnis als Anlage. Satzung als PDF. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.

Kirchliche Friedhöfe in Kiel: eigene Gebühren

Neben den städtischen Friedhöfen betreibt der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein eigene Friedhöfe in Kiel, darunter den Parkfriedhof Eichhof und den Südfriedhof. Beide sind kirchlich, nicht städtisch. Für sie gilt nicht die städtische Satzung, sondern die Gebührensatzung des Kirchenkreises. Der Kirchenkreis bietet anders als die Stadt Reihengräber an.

Gebühren des Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein
LeistungNutzungsdauerGebührTarifstelle (§ 6)
Reihengrabstätte für Särge (in Rasenlage einschl. Aufhügeln und Grabfeldunterhaltung)25 Jahre1.674,00 €Abs. 1 Nr. 1.1
Reihengrabstätte für Urnen20 Jahre1.056,00 €Abs. 1 Nr. 1.2
Urnengemeinschaftsgrab in Rasen20 Jahre757,00 €Abs. 1 Nr. 2.1
Wahlgrabstätte je Grabbreite, Gebührengruppe I25 Jahre1.941,00 €Abs. 1 Nr. 3.1
Urnenwahlgrabstätte je Grabbreite25 Jahre1.592,00 €Abs. 1 Nr. 5
Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte4.700,00 €Abs. 1 Nr. 6
Erdbestattung in einer Reihengrabstätte474,00 €Abs. 3 Nr. 1.1
Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte590,00 €Abs. 3 Nr. 1.2
Urnenbeisetzung ohne Begleitung162,00 €Abs. 3 Nr. 2.1
Urnenbeisetzung mit Begleitung254,00 €Abs. 3 Nr. 2.2
Friedhofskapelle je Trauerfeier185,00 €Abs. 4 Nr. 3
Leichenraum190,00 €Abs. 4 Nr. 4

Die Gebühr für die Friedhofskapelle entfällt, wenn die verstorbene Person bei ihrem Tod Glied der evangelischen Kirche war und eine evangelische Trauerfeier gehalten wird.

Beispiel (eigene Rechnung): Kirchliches Reihengrab für Särge mit Erdbestattung und Kapelle: 1.674,00 € + 474,00 € + 185,00 € = 2.333,00 €.

Friedhofsverwaltung Altholstein, Eichhofstraße 56, 24116 Kiel. Telefon 0431 2402 500, E-Mail friedhof@altholstein.de. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr (friedhof-kiel.de).

Quelle: Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 24. November 2016 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 23. März 2022 (KABl. 2022 S. 291); Dokumente des Kirchenkreises. Diese Beträge fließen nicht in den Rechner ein.

Städtische und kirchliche Friedhöfe in Kiel

Städtisch sind 5 Friedhöfe: Nordfriedhof, Urnenfriedhöfe am Eichhof, Ostfriedhof mit islamischen Grabfeldern, Russee und Meimersdorf.

Parkfriedhof Eichhof, Südfriedhof, Elmschenhagen sowie Pries, Holtenau, Neumühlen-Dietrichsdorf und Friedrichsort gehören dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, der auch die Reerdigung anbietet. Alle Adressen: Übersicht der Friedhöfe.

Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe, Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel. Telefon 0431 901-3868, E-Mail Friedhoefe@kiel.de. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr (Seite der Stadt).

Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe.

Spartipps aus der Kieler Gebührensatzung

  • Gemeinschaftsgrab statt Wahlgrab: 686,80 € statt 1.193,60 €.
  • Urnenwahlgrab für 2 statt 4 Urnen: 998,60 € statt 1.193,60 €.
  • Beisetzung ohne Begleitung: 130,90 € statt 229,10 €.
  • Kleiner Raum statt großer Kapelle: 109,30 € statt 240,40 €.
  • Rasengrab abwägen: Mehr Gebühr, aber Pflege durch den Friedhof; gegen Grabpflegekosten nach Angebot abwägen.
  • Teilerstattung nutzen: Halbe Nutzungsgebühr zurück, wenn das Wahlgrab vor Ablauf der halben Nutzungszeit leer zurückgegeben wird (§ 6 Abs. 1).
  • Kindergräber: gebührenfrei (Nr. 1.5 und 1.6).
  • Angebote vergleichen: Mehrere schriftliche Kostenvoranschläge einholen.

Wer zahlt die Beerdigung?

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein (BestattG) sorgen die Hinterbliebenen oder eine von der verstorbenen Person zu Lebzeiten beauftragte Person oder Einrichtung für die Bestattung. Hinterbliebene sind nach § 2 Nr. 12 die volljährigen Personen in dieser Reihenfolge: Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, leibliche und adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder. Hinterbliebene auf demselben Rang, etwa mehrere Kinder oder mehrere Enkelkinder, haften für die Bestattungskosten als Gesamtschuldner (§ 13 Abs. 2 Satz 3).

Wenn niemand handelt: Sorgt niemand für die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde für die Bestattung zu sorgen (§ 13 Abs. 2 Satz 2). In Kiel ist das die Landeshauptstadt Kiel, Ordnungsamt, Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel, Telefon 0431 901-1110, E-Mail ordnungsamt@kiel.de. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann in der Grabstätte Landeshauptstadt Kiel (§ 19 Friedhofssatzung, 514,10 €, Nr. 3.7). Die Kosten können die Bestattungspflichtigen anschließend tragen müssen.

Fristen: Die verstorbene Person muss spätestens 36 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum überführt werden (§ 10 Abs. 1). Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod; Erdbestattung oder Einäscherung soll innerhalb von neun Tagen erfolgen (§ 16 Abs. 1). Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).

Bestattungsformen: Erlaubt sind die Erdbestattung auf einem Friedhof im Sarg und die Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung auf einem Friedhof oder auf See; eine Bestattung ohne Sarg ist möglich (§ 15 Abs. 1). Vor jeder Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben (§ 17 Abs. 1).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Kiel ist das die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung. Fragen Sie vor dem Auftrag an den Bestatter beim Amt nach, welche Kosten übernommen werden.

Quelle: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG) vom 4. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 944). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Zum Antrag: Sozialbestattung in Kiel.

Kiel in Zahlen

Kiel hatte am 30.09.2026 248.837 Einwohnerinnen und Einwohner (Statistische Kurzinformation der Stadt). 2025 gab es 2.660 Sterbefälle von Menschen mit letztem Hauptwohnsitz in Kiel, 2024 waren es 2.786 (Statistik der Stadt).

Häufige Fragen zu Beerdigungskosten in Kiel

Wie teuer ist eine normale Beerdigung in Kiel?

Eine Erdbestattung im traditionellen Sargwahlgrab mit Trauerfeier in einer städtischen Kapelle kostet 2.662,20 € an Gebühren der Landeshauptstadt Kiel: Nutzungsrecht 1.767,20 €, Öffnen und Schließen der Grabstätte 654,60 € und Kapelle 240,40 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das rund 5.962 €, ohne Grabstein und Grabpflege.

Gibt es in Kiel Reihengräber?

Auf den städtischen Friedhöfen nicht. Die Landeshauptstadt Kiel bietet Wahlgräber, Gemeinschaftsgräber für Urnen sowie Baum- und Themengräber an. Reihengräber gibt es auf den Friedhöfen des Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, etwa eine Reihengrabstätte für Särge für 1.674,00 € oder für Urnen für 1.056,00 €.

Was kostet ein Urnengrab in Kiel?

Das Nutzungsrecht an einem städtischen Urnenwahlgrab für 2 Urnen kostet 998,60 € für 20 Jahre, für 4 Urnen 1.193,60 €. Am wenigsten kostet ein Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen mit 686,80 € inkl. 19 % USt. Mit Beisetzung mit Begleitung und Kapelle kommt das Urnenwahlgrab für 2 Urnen auf 1.468,10 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot.

Was ist die günstigste städtische Bestattung in Kiel?

Für Erwachsene ist das ein Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen ohne Trauerfeier und ohne Begleitung: 686,80 € Nutzungsrecht und 130,90 € Urnenbeisetzung, zusammen 817,70 €. Dazu kommen die Einäscherung nach Angebot und die Bestatterleistungen, zusammen geschätzt ca. 4.118 €.

Ist die Einäscherung in den städtischen Gebühren enthalten?

Nein. Die Kosten der Einäscherung und der vor jeder Einäscherung vorgeschriebenen zweiten Leichenschau (§ 17 Abs. 1 BestattG) stehen nicht in der städtischen Gebührensatzung. Sie rechnet der Bestatter nach Angebot ab.

Warum kostet ein Rasengrab mehr als ein traditionelles Grab?

Beim Rasengrab übernimmt die Friedhofsverwaltung Anlage und Pflege. Das Nutzungsrecht kostet deshalb 2.281,70 € statt 1.767,20 €. Mit Öffnen und Schließen und Kapelle sind es 3.176,70 €. Dafür fallen über 25 Jahre keine eigenen Pflegekosten an, die Sie sonst nach Angebot bezahlen.

Gibt es in Kiel einen Samstagszuschlag?

Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel enthält keinen Samstagszuschlag. Ort und Zeit von Trauerfeier und Bestattung legt die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligten fest (§ 8 Abs. 1 Friedhofssatzung).

Wie lange ist die Ruhefrist in Kiel?

Für Leichen ab dem 13. Lebensjahr 25 Jahre, bis einschließlich zum 12. Lebensjahr 20 Jahre, für Aschen 20 Jahre und für perinatal verstorbene Kinder 10 Jahre (§ 11 Friedhofssatzung).

Wer muss die Beerdigung bezahlen?

Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen nach § 13 Abs. 2 BestattG Schleswig-Holstein die Hinterbliebenen in der Reihenfolge des § 2 Nr. 12. Reicht das Geld nicht, kann das Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung die Kosten einer einfachen, angemessenen und würdigen Bestattung nach § 74 SGB XII übernehmen.

Kostenvoranschlag für eine Bestattung in Kiel

Kostenfrei anfragen: Unser Partner-Bestatter in Kiel schickt Ihnen innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot mit getrennt aufgeführten Positionen.

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Bestattungskosten Kiel ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Für vermittelte Anfragen erhalten wir vom Partner-Bestatter eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.

Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026

Quellen

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag