Friedhofskosten
818 € bis 3.177 €
Nutzungsrecht, Bestattungsleistung, auf Wunsch Kapelle.
Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel

Mit städtischen Gebühren und durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Beerdigungskosten in Kiel meist zwischen ca. 4.118 € und ca. 6.477 €, bei einer Urne zuzüglich Einäscherung nach Angebot.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Kiel; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, gültig ab 01.04.2025.
Quellen: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel, vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025; Bundesverband Deutscher Bestatter (bestatter.de).
Die Bestattungskosten in Kiel bestehen aus den Gebühren des Friedhofsträgers, den Leistungen des Bestattungshauses und den Rechnungen Dritter. Nur der erste Block steht in einer Satzung.
818 € bis 3.177 €
Nutzungsrecht, Bestattungsleistung, auf Wunsch Kapelle.
Quelle: Friedhofsgebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel
Ø ca. 3.300 €
Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten.
Quelle: Bundesverband Deutscher Bestatter, bestatter.de
nach Angebot
Grabstein, Blumen, Traueranzeige, Grabpflege.
Die Landeshauptstadt Kiel kennt keine Grundgebühr, keine Jahressätze und keinen Samstagszuschlag. Sie berechnet das Nutzungsrecht als Pauschale für die ganze Nutzungszeit, die Bestattungsleistung (Öffnen und Schließen 654,60 €, ohne Sarg 785,60 €; Urnenbeisetzung 130,90 € ohne, 229,10 € mit Begleitung) und optional die Trauerfeier: Kapelle Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Russee 240,40 €, Kapelle Meimersdorf 109,30 €, Trauerraum Urnenfriedhof 109,30 €.
Die Kosten der Einäscherung und der vor jeder Einäscherung vorgeschriebenen zweiten Leichenschau (§ 17 Abs. 1 BestattG) stehen nicht in der städtischen Gebührensatzung. Sie rechnet der Bestatter nach Angebot ab.
| Beispiel | Friedhofskosten | Bestatterleistungen | Fremdleistungen |
|---|---|---|---|
| Erdbestattung, Sargwahlgrab traditionell mit Kapelle | 2.662,20 € | ca. 3.300 € | nach Angebot |
| Urnenbestattung, Urnenwahlgrab für 2 Urnen mit Kapelle | 1.468,10 € | ca. 3.300 € | nach Angebot |
| Erdbestattung, Sargwahlgrab Rasengrab mit Kapelle | 3.176,70 € | ca. 3.300 € | nach Angebot |
Nachgerechnet aus dem Gebührenverzeichnis, ohne Grabstein, Grabpflege, Einäscherung und Bestatter.
1.767,20 € Nutzungsrecht (Nr. 1.1) + 654,60 € Öffnen und Schließen (Nr. 6.1) + 240,40 € Kapelle (Nr. 7.3 bis 7.5) = 2.662,20 €. Mit Bestatterleistungen sind das ca. 5.962 €. Ohne Sarg-Reihengrab ist das die günstigste städtische Grabart für einen Sarg.
998,60 € Nutzungsrecht (Nr. 2.2) + 229,10 € Urnenbeisetzung mit Begleitung (Nr. 6.6.1) + 240,40 € Kapelle = 1.468,10 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot. Mit Bestatter ergeben sich ca. 4.768 €.
686,80 € Nutzungsrecht inkl. 19 % USt (Nr. 3.3) + 130,90 € Urnenbeisetzung ohne Begleitung (Nr. 6.5.1) = 817,70 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot. Mit Bestatter ca. 4.118 €.
2.281,70 € Nutzungsrecht (Nr. 1.3) + 654,60 € Öffnen und Schließen + 240,40 € Kapelle = 3.176,70 €. Mit Bestatter sind es ca. 6.477 €. Die Pflege übernimmt der Friedhof, dafür liegt die Gebühr 514,50 € höher.
| Vergleich | Variante 1 | Variante 2 |
|---|---|---|
| Sargwahlgrab, 25 Jahre | Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige): 1.767,20 € | Sargwahlgrab, Rasengrab (Anlage und Pflege komplett durch die Friedhofsverwaltung): 2.281,70 € |
| Urne, 20 Jahre | Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen (ohne Kennzeichnung): 686,80 € | Urnenwahlgrab für 2 Urnen: 998,60 € |
Schritt 1
Ärztin oder Arzt nimmt die Leichenschau vor, danach wird der Sterbefall beim Standesamt angezeigt.
Schritt 2
Der Bestatter kümmert sich um Überführung, Unterlagen und die Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung.
Schritt 3
Wahlgrab, Gemeinschaftsgrab, Rasen- oder Baumgrab: das Nutzungsrecht ist der größte Teil der Gebühren.
Schritt 4
Trauerfeier in einer Kapelle oder im Trauerraum, Beisetzung mit oder ohne Begleitung, dazu Musik und Blumen abstimmen.
Schritt 5
Kostenvoranschlag prüfen und klären, ob Erben, Angehörige oder das Amt für Wohnen und Grundsicherung zahlen.
Wählen Sie Bestattungsart, Grabart und Trauerfeier; die Bestattungsleistung rechnet der Rechner automatisch dazu.
| Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige)Nr. 1.1 | 1.767,20 € |
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt, GruftschmuckNr. 6.1 | 654,60 € |
| Kapelle Nordfriedhof, Ostfriedhof oder Friedhof RusseeNr. 7.3 bis 7.5 | 240,40 € |
| Summe Friedhofskosten | 2.662,20 € |
| Bestatterleistungen, RichtwertDurchschnitt laut Bundesverband Deutscher Bestatter | ca. 3.300 € |
| Geschätzte Gesamtkosten | ca. 5.962 € |
Ohne Grabstein, Grabpflege bei Gräbern ohne Pflegeanteil und Fremdleistungen. Unverbindliche Schätzung, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Auswahl in den Kostenvoranschlag übernehmenErklärungen: Kostenrechner.
Alle Positionen aus dem Gebührenverzeichnis, der Anlage zur Gebührensatzung. Kindergräber sind auf den städtischen Friedhöfen gebührenfrei.
| Leistung | Nutzungsdauer | Gebühr | Tarifstelle |
|---|---|---|---|
| Sargwahlgräber | |||
| Sargwahlgrab, traditionell (vollflächig bepflanzt, Pflege durch Angehörige) | 25 Jahre | 1.767,20 € | Nr. 1.1 |
| Sargwahlgrab, Rasengrab mit Beet (3/5 Rasen durch den Friedhof, Beet durch Angehörige) | 25 Jahre | 2.024,40 € | Nr. 1.2 |
| Sargwahlgrab, Rasengrab (Anlage und Pflege komplett durch die Friedhofsverwaltung) | 25 Jahre | 2.281,70 € | Nr. 1.3 |
| Sargwahlgrab, Familienbaum (nur an neu gepflanzten Bäumen) | 25 Jahre | 4.219,80 € | Nr. 1.4 |
| Kindergräber | |||
| Kinderwahlgrab (bis zum 12. Lebensjahr) | 20 Jahre | 0,00 € | Nr. 1.5 |
| Kinderwahlgrab, perinatal verstorbene Kinder | 10 Jahre | 0,00 € | Nr. 1.6 |
| Urnenwahlgräber | |||
| Urnenwahlgrab für 4 Urnen | 20 Jahre | 1.193,60 € | Nr. 2.1 |
| Urnenwahlgrab für 2 Urnen | 20 Jahre | 998,60 € | Nr. 2.2 |
| Urnenwahlgrab für 4 Urnen, Familienbaum | 20 Jahre | 3.375,90 € | Nr. 2.3 |
| Urnenwahlgrab für 4 Urnen, Themengrab | 20 Jahre | 2.241,70 € | Nr. 2.4 |
| Urnengemeinschaftsgräber | |||
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne mit Gedenkstein (Grabmal und Beschriftung inklusive) | 20 Jahre | 1.485,30 € | Nr. 3.1 |
| Urnengemeinschaftsgrab für 2 Urnen mit Gedenkstein | höchstens 40 Jahre | 3.165,50 € | Nr. 3.2 |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen (ohne Kennzeichnung) | 20 Jahre | 686,80 €inkl. 19 % USt | Nr. 3.3 |
| Urnengemeinschaftsgrab für 2 Urnen in Rasen (ohne Kennzeichnung) | höchstens 40 Jahre | 1.570,70 €inkl. 19 % USt | Nr. 3.4 |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne, Gemeinschaftsbaum (Waldgrab) | 20 Jahre | 851,00 €inkl. 19 % USt | Nr. 3.5 |
| Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne, Gemeinschaftsbaum mit Namensschild | 20 Jahre | 1.042,70 €inkl. 19 % USt | Nr. 3.6 |
| Grabstätte Landeshauptstadt Kiel (nur für Urnenbeisetzungen, die das Ordnungsamt veranlasst, § 19 Friedhofssatzung) | 20 Jahre | 514,10 € | Nr. 3.7 |
| Vorerwerb | |||
| Vorerwerb Sargwahlgrab | 5 Jahre | 199,10 € | Nr. 4.1 |
| Vorerwerb Urnenwahlgrab für 4 Urnen | 5 Jahre | 197,30 € | Nr. 4.2 |
| Vorerwerb Urnenwahlgrab für 2 Urnen | 5 Jahre | 147,30 € | Nr. 4.3 |
| Vorerwerb Familienbaum | 5 Jahre | 376,60 € | Nr. 4.4 |
| Vorerwerb Gemeinschaftsbaum | 5 Jahre | 152,80 €inkl. 19 % USt | Nr. 4.5 |
| Bestattungsleistungen | |||
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte inkl. Kondukt, Gruftschmuck | 654,60 € | Nr. 6.1 | |
| Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte | 392,80 € | Nr. 6.2 | |
| Öffnen und Schließen einer Kindergrabstätte, perinatal | 261,80 € | Nr. 6.3 | |
| Öffnen und Schließen einer Grabstätte ohne Sarg (Leichentuch) inkl. Kondukt, Holzverschalung, Kiesverfüllung | 785,60 € | Nr. 6.4 | |
| Urnenbeisetzung ohne Begleitung von Angehörigen | 130,90 € | Nr. 6.5.1 | |
| Urnenbeisetzung ohne Begleitung von Angehörigen | 149,80 €inkl. 19 % USt | Nr. 6.5.2 | |
| Urnenbeisetzung mit Begleitung von Angehörigen | 229,10 € | Nr. 6.6.1 | |
| Urnenbeisetzung mit Begleitung von Angehörigen | 262,10 €inkl. 19 % USt | Nr. 6.6.1 | |
| Differenzbetrag Urnenbeisetzung mit Begleitung zu Nr. 6.5.1 | 98,20 € | Nr. 6.7 | |
| Kapellen und Trauerraum | |||
| Trauerraum Urnenfriedhof (nur Urne) | 109,30 € | Nr. 7.1 | |
| Kapelle Friedhof Meimersdorf | 109,30 € | Nr. 7.2 | |
| Kapelle Friedhof Russee | 240,40 € | Nr. 7.3 | |
| Kapelle Nordfriedhof | 240,40 € | Nr. 7.4 | |
| Kapelle Ostfriedhof | 240,40 € | Nr. 7.5 | |
| Umbettung, Grabmal und Sonstiges | |||
| Ausgrabung eines Sarges | 2.247,30 €inkl. 19 % USt | Nr. 8.1 | |
| Ausgrabung einer Urne | 299,60 €inkl. 19 % USt | Nr. 8.2 | |
| Genehmigung liegendes Grabmal | 39,20 € | Nr. 9.1 | |
| Genehmigung stehendes Grabmal | 39,20 € | Nr. 9.2 | |
| Genehmigung Grabeinfassung | 39,20 € | Nr. 9.3 | |
| Standsicherheitsprüfung stehendes Grabmal, pro Jahr | 1,30 € | Nr. 9.4 | |
| Abnahme und Entsorgung liegendes Grabmal nach Ablauf | 83,90 € | Nr. 9.5 | |
| Abnahme und Entsorgung stehendes Grabmal nach Ablauf | 120,10 € | Nr. 9.6 | |
| Urnenversand, zuzüglich Versandkosten | 51,30 €inkl. 19 % USt | Nr. 10.0 | |
| Einsäen und Rasenpflege Sarggrab, pro Jahr | 13,40 € | Nr. 10.1 | |
| Einsäen und Rasenpflege Urnengrab, pro Jahr | 6,70 € | Nr. 10.2 | |
Vorerwerb für 5 Jahre, etwa ein Sargwahlgrab für 199,10 € (Nr. 4.1); der nicht genutzte Teil wird angerechnet (§ 6 Abs. 3 Gebührensatzung).
Gemäß Umsatzsteuergesetz (UStG) wird ein Teil der Gebühren mit einer Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Steuersatz belegt. (§ 1 Abs. 2 Gebührensatzung). Positionen mit dem Zusatz "inkl. 19 % USt" nennt das Gebührenverzeichnis inklusive 19 % Umsatzsteuer.
Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes wird der Betrag pro Verlängerungsmonat aus den Gebühren unter 1. und 2. berechnet. (Nr. 5). Für mehrstellige Wahlgräber nennt die Friedhofsverwaltung den Betrag im Gebührenbescheid. Zu den Urnenbeisetzungen nach Nr. 6.5 und 6.6: Welche der beiden Varianten anfällt, legt die Friedhofsverwaltung im Gebührenbescheid fest.
Quelle: Gebührensatzung für die Friedhöfe der Landeshauptstadt Kiel, vom 27.03.2025, in Kraft seit 01.04.2025, Gebührenverzeichnis als Anlage. Satzung als PDF. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
Neben den städtischen Friedhöfen betreibt der Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein eigene Friedhöfe in Kiel, darunter den Parkfriedhof Eichhof und den Südfriedhof. Beide sind kirchlich, nicht städtisch. Für sie gilt nicht die städtische Satzung, sondern die Gebührensatzung des Kirchenkreises. Der Kirchenkreis bietet anders als die Stadt Reihengräber an.
| Leistung | Nutzungsdauer | Gebühr | Tarifstelle (§ 6) |
|---|---|---|---|
| Reihengrabstätte für Särge (in Rasenlage einschl. Aufhügeln und Grabfeldunterhaltung) | 25 Jahre | 1.674,00 € | Abs. 1 Nr. 1.1 |
| Reihengrabstätte für Urnen | 20 Jahre | 1.056,00 € | Abs. 1 Nr. 1.2 |
| Urnengemeinschaftsgrab in Rasen | 20 Jahre | 757,00 € | Abs. 1 Nr. 2.1 |
| Wahlgrabstätte je Grabbreite, Gebührengruppe I | 25 Jahre | 1.941,00 € | Abs. 1 Nr. 3.1 |
| Urnenwahlgrabstätte je Grabbreite | 25 Jahre | 1.592,00 € | Abs. 1 Nr. 5 |
| Baumgrabstätte als Urnenwahlgrabstätte | 4.700,00 € | Abs. 1 Nr. 6 | |
| Erdbestattung in einer Reihengrabstätte | 474,00 € | Abs. 3 Nr. 1.1 | |
| Erdbestattung in einer Wahlgrabstätte | 590,00 € | Abs. 3 Nr. 1.2 | |
| Urnenbeisetzung ohne Begleitung | 162,00 € | Abs. 3 Nr. 2.1 | |
| Urnenbeisetzung mit Begleitung | 254,00 € | Abs. 3 Nr. 2.2 | |
| Friedhofskapelle je Trauerfeier | 185,00 € | Abs. 4 Nr. 3 | |
| Leichenraum | 190,00 € | Abs. 4 Nr. 4 |
Die Gebühr für die Friedhofskapelle entfällt, wenn die verstorbene Person bei ihrem Tod Glied der evangelischen Kirche war und eine evangelische Trauerfeier gehalten wird.
Beispiel (eigene Rechnung): Kirchliches Reihengrab für Särge mit Erdbestattung und Kapelle: 1.674,00 € + 474,00 € + 185,00 € = 2.333,00 €.
Friedhofsverwaltung Altholstein, Eichhofstraße 56, 24116 Kiel. Telefon 0431 2402 500, E-Mail friedhof@altholstein.de. Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8 bis 14 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr (friedhof-kiel.de).
Quelle: Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Ev.-Luth. Kirchenkreises Altholstein vom 24. November 2016 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 23. März 2022 (KABl. 2022 S. 291); Dokumente des Kirchenkreises. Diese Beträge fließen nicht in den Rechner ein.
Städtisch sind 5 Friedhöfe: Nordfriedhof, Urnenfriedhöfe am Eichhof, Ostfriedhof mit islamischen Grabfeldern, Russee und Meimersdorf.
Parkfriedhof Eichhof, Südfriedhof, Elmschenhagen sowie Pries, Holtenau, Neumühlen-Dietrichsdorf und Friedrichsort gehören dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, der auch die Reerdigung anbietet. Alle Adressen: Übersicht der Friedhöfe.
Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe, Eichhofstraße 48-50, 24116 Kiel. Telefon 0431 901-3868, E-Mail Friedhoefe@kiel.de. Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr (Seite der Stadt).
Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Grünflächenamt, Abteilung Friedhöfe.
Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.
Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 13 Abs. 2 Satz 1 des Bestattungsgesetz Schleswig-Holstein (BestattG) sorgen die Hinterbliebenen oder eine von der verstorbenen Person zu Lebzeiten beauftragte Person oder Einrichtung für die Bestattung. Hinterbliebene sind nach § 2 Nr. 12 die volljährigen Personen in dieser Reihenfolge: Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Lebenspartnerin oder eingetragener Lebenspartner, leibliche und adoptierte Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder. Hinterbliebene auf demselben Rang, etwa mehrere Kinder oder mehrere Enkelkinder, haften für die Bestattungskosten als Gesamtschuldner (§ 13 Abs. 2 Satz 3).
Wenn niemand handelt: Sorgt niemand für die Bestattung, hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde für die Bestattung zu sorgen (§ 13 Abs. 2 Satz 2). In Kiel ist das die Landeshauptstadt Kiel, Ordnungsamt, Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel, Telefon 0431 901-1110, E-Mail ordnungsamt@kiel.de. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann in der Grabstätte Landeshauptstadt Kiel (§ 19 Friedhofssatzung, 514,10 €, Nr. 3.7). Die Kosten können die Bestattungspflichtigen anschließend tragen müssen.
Fristen: Die verstorbene Person muss spätestens 36 Stunden nach dem Tod in einen Leichenraum überführt werden (§ 10 Abs. 1). Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod; Erdbestattung oder Einäscherung soll innerhalb von neun Tagen erfolgen (§ 16 Abs. 1). Urnen sollen innerhalb von drei Monaten nach der Einäscherung beigesetzt werden (§ 16 Abs. 3).
Bestattungsformen: Erlaubt sind die Erdbestattung auf einem Friedhof im Sarg und die Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung auf einem Friedhof oder auf See; eine Bestattung ohne Sarg ist möglich (§ 15 Abs. 1). Vor jeder Einäscherung ist eine zweite Leichenschau vorgeschrieben (§ 17 Abs. 1).
Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Kiel ist das die Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung. Fragen Sie vor dem Auftrag an den Bestatter beim Amt nach, welche Kosten übernommen werden.
Quelle: Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG) vom 4. Februar 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 70), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 944). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.
Zum Antrag: Sozialbestattung in Kiel.
Kiel hatte am 30.09.2026 248.837 Einwohnerinnen und Einwohner (Statistische Kurzinformation der Stadt). 2025 gab es 2.660 Sterbefälle von Menschen mit letztem Hauptwohnsitz in Kiel, 2024 waren es 2.786 (Statistik der Stadt).
Eine Erdbestattung im traditionellen Sargwahlgrab mit Trauerfeier in einer städtischen Kapelle kostet 2.662,20 € an Gebühren der Landeshauptstadt Kiel: Nutzungsrecht 1.767,20 €, Öffnen und Schließen der Grabstätte 654,60 € und Kapelle 240,40 €. Mit Bestatterleistungen von durchschnittlich etwa 3.300 € sind das rund 5.962 €, ohne Grabstein und Grabpflege.
Auf den städtischen Friedhöfen nicht. Die Landeshauptstadt Kiel bietet Wahlgräber, Gemeinschaftsgräber für Urnen sowie Baum- und Themengräber an. Reihengräber gibt es auf den Friedhöfen des Ev.-Luth. Kirchenkreis Altholstein, etwa eine Reihengrabstätte für Särge für 1.674,00 € oder für Urnen für 1.056,00 €.
Das Nutzungsrecht an einem städtischen Urnenwahlgrab für 2 Urnen kostet 998,60 € für 20 Jahre, für 4 Urnen 1.193,60 €. Am wenigsten kostet ein Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen mit 686,80 € inkl. 19 % USt. Mit Beisetzung mit Begleitung und Kapelle kommt das Urnenwahlgrab für 2 Urnen auf 1.468,10 €, zuzüglich Einäscherung nach Angebot.
Für Erwachsene ist das ein Urnengemeinschaftsgrab für 1 Urne in Rasen ohne Trauerfeier und ohne Begleitung: 686,80 € Nutzungsrecht und 130,90 € Urnenbeisetzung, zusammen 817,70 €. Dazu kommen die Einäscherung nach Angebot und die Bestatterleistungen, zusammen geschätzt ca. 4.118 €.
Nein. Die Kosten der Einäscherung und der vor jeder Einäscherung vorgeschriebenen zweiten Leichenschau (§ 17 Abs. 1 BestattG) stehen nicht in der städtischen Gebührensatzung. Sie rechnet der Bestatter nach Angebot ab.
Beim Rasengrab übernimmt die Friedhofsverwaltung Anlage und Pflege. Das Nutzungsrecht kostet deshalb 2.281,70 € statt 1.767,20 €. Mit Öffnen und Schließen und Kapelle sind es 3.176,70 €. Dafür fallen über 25 Jahre keine eigenen Pflegekosten an, die Sie sonst nach Angebot bezahlen.
Die Gebührensatzung der Landeshauptstadt Kiel enthält keinen Samstagszuschlag. Ort und Zeit von Trauerfeier und Bestattung legt die Friedhofsverwaltung im Einvernehmen mit den Beteiligten fest (§ 8 Abs. 1 Friedhofssatzung).
Für Leichen ab dem 13. Lebensjahr 25 Jahre, bis einschließlich zum 12. Lebensjahr 20 Jahre, für Aschen 20 Jahre und für perinatal verstorbene Kinder 10 Jahre (§ 11 Friedhofssatzung).
Nach § 1968 BGB tragen die Erben die Kosten. Für die Bestattung sorgen nach § 13 Abs. 2 BestattG Schleswig-Holstein die Hinterbliebenen in der Reihenfolge des § 2 Nr. 12. Reicht das Geld nicht, kann das Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung die Kosten einer einfachen, angemessenen und würdigen Bestattung nach § 74 SGB XII übernehmen.
Kostenfrei anfragen: Unser Partner-Bestatter in Kiel schickt Ihnen innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot mit getrennt aufgeführten Positionen.

Bestattungskosten Kiel ist ein Informations- und Vermittlungsangebot der Premium Lead GmbH. Für vermittelte Anfragen erhalten wir vom Partner-Bestatter eine Vergütung, für Sie bleibt die Anfrage kostenfrei.
Zuletzt aktualisiert: 13.10.2026